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Organscreening

Das Organscreening gehört nicht zu den normalen Vorsorgeuntersuchungen der Schwangerschaft, sondern ist Teil der spezielleren pränatalen Diagnostik. Das Organscreening kann meistens zwischen der 19. und 22./23. SSW über die Bauchdecke der werdenden Mutter durchgeführt werden, um eventuelle Entwicklungsstörungen oder körperliche Besonderheiten beim Kind erkennen oder ausschließen zu können.

 

Bei dieser Untersuchung wird jeder Teil des kindlichen Körpers genau untersucht. Der Fokus liegt hierbei auf der Entwicklung des Gehirns, des Gesichts, der Wirbelsäule, der inneren Organe und der Gliedmaßen.


Diese Untersuchung wird in der Regal nur bei bestimmten Indikationen veranlasst, z.B.:

  • wenn im Vorfeld schon ein krankes oder mit einer Behinderung geborenes Kind da ist

  • bei erblich bedingten Krankheiten in der Famile oder bei Erkrankungen der Mutter, die sich negativ auf die Entwicklung des Kindes auswirken können, zB. Diabetes

  • wenn sich die Mutter in der Frühschwangerschaft einer intensiven Röntgenuntersuchung bzw. einer Strahlenbehandlung unterziehen musste, bzw. Medikamente einnehmen musste

  • bei Problemen während einer vorhergehenden Schwangerschaft

  • bei Auffälligkeiten bei früherenen Untersuchungen des ungeborenen Babys

Ist eine dieser Punkte erfüllt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Möchten die Eltern aus eigenem Interesse die Untersuchung vornehmen, müssen sie in den meisten Bundesländern die Kosten (cica 140 bis 200 Euro) selbst tragen.

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